In diesem Kursbereich geht es um Arbeitsschutz-Fachkunde.

Nach den folgenden allgemeinen Informationen, können Sie Kurse zu verschiedenen Themen absolvieren - soweit Sie sich selbst einschreiben konnten oder zentral freigeschaltet wurden. 

Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser (Betriebssicherheits-)Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten. (§ 2 (5) BetrSichV) 

Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. (§ 2 (6) BetrSichV) 

 

Arbeitsschutzbeauftragter

Semester: Ohne Semesterzuordnung
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